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Vergleichsangebot von VW zur Musterfeststellungsklage – Beratung

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Kunden, die ein Fahrzeug der Volkswagen Gruppe (VW, Seat, Skoda und Audi) erworben haben und sich an der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beteiligt haben, erhalten in diesen Tagen Post von der Volkswagen AG. Darin wird der zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW geschlossene außergerichtliche Vergleich erläutert und mithilfe von Zugangsdaten onlinegestützt ein individuelles Abfindungsangebot unterbreitet.

Dieses Angebot kann nur bis zum 20. April 2020 angenommen werden. Wer das Angebot nicht annehmen will oder kein Angebot erhalten hat, hat ab Ende April mindestens 6 Monate Zeit, gegebenenfalls individuell klageweise gegen die Volkswagen AG vorzugehen.

Gegenstand des von VW unterbreiteten Vergleichsangebotes ist ferner, dass sich die Kläger anwaltlich beraten lassen können, ob der Vergleichsabschluss für sie sinnvoll ist oder nicht und Volkswagen dafür ausdrücklich die Beratungskosten übernimmt.

Sofern Sie von der Problematik betroffen sind, dürfen Sie sich telefonisch oder auf elektronischem Wege gern an uns wenden; um sich zum Vergleichsabschluss anwaltlich kurzfristig beraten zu lassen.

Robby Marek - Anwalt für Verkehrsrecht - Kanzlei Görlitz

Robby Marek

tel. 03581 87756-0

mail: rm@schmidt-marek.de

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